Standesamtliche Trauung: Gemeinde Burk

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in Burk

Standesamtliche Trauung

Die Eheschließung muss beim Standesamt persönlich angemeldet und die hierfür erforderlichen Urkunden im Original vorlegt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie frei entscheiden, bei welchem der zuständigen Standesämter sie die Eheschließung anmelden.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend, die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Möchten Sie in Burk getraut werden, dann ist eine Anmeldung im Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a. Forst erforderlich. Die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners finden Sie in der nebenstehenden Info-Box.

Die Trauung im Burker Rathaus wir durch den Ersten Bürgermeister der Gemeinde Burk, Georg Held, durchgeführt.