Grundsteuer: Gemeinde Burk

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Herzlich Willkommen
in Burk

Änderungsmeldungen bei Grundbesitz (Grundsteuer A und B)

Bayerisches Grundsteuergesetz


Nach Art 7 Abs. 2 Satz 1 sind Änderungen durch den Steuerpflichtigen ohne gesonderte
Aufforderung beim Finanzamt anzugeben. Das gilt nicht bei einer Zurechnungsfortschreibung, die
keine Änderung der Berechnungsgrundlagen erzeugt. In diesem Fall wird die Fortschreibung von
Amts wegen durch das Finanzamt vorgenommen.
Die Anzeige ist bis zum 31. März des Jahres abzugeben, das auf das Jahr folgt, in dem sich die
tatsächlichen Verhältnisse geändert haben.
Die Änderungen sollen möglichst über das Elsterportal abgegeben werden.

Sie erhalten weitere Informationen auch auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Steuern
und unter www.grundsteuer.bayern.de

Grundsteuer - neue Bewertungsstelle

Ab dem 01.November 2025 ist die Bewertungsstelle, das neue Grundsteuerrecht betreffend,vom Finanzamt Ansbach auf das Finanzamt Zwiesel mit Außenstelle übergegangen.

Die Aktenzeichen bleiben unverändert.
Alle Anfragen, die sich auf Bewertungen für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 beziehen, sind daher künftig an das Finanzamt Zwiesel zu richten.
Anschrift:
Finanzamt Zwiesel
Postfach 12 62
94221 Zwiesel
Tel. 09922/507-0

 

Alternativ können die Anfragen auch über einen Elster-Account an das Finanzamt gerichtet werden. Weitere Informationen sind unter www.finanzamt-zwiesel.de zu finden.

 

Für Fragen, die sich zum alten Recht (bis 2024) ergeben, ist nach wie vor das Finanzamt Ansbach zuständig.

  

Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Burk