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Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln

Artikel vom 11.10.2022

Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln „Belehrungen gemäß §§ 42/43 IfSG“

Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln

„Belehrungen gemäß §§ 42/43 IfSG“

 

Für alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, diese behandeln oder in Verkehr bringen bietet das Landratsamt Ansbach, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an.

Nächster Termin: Donnerstag, 27.04.2023, 10:00 Uhr, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Luitpoldstr. 5

Die Gebühr für die Informationsveranstaltung beträgt 14,--€. Weitere Informationen und Anmeldung unter  

Telefon: 09851/3051