Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln
Artikel vom 11.10.2022
Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln „Belehrungen gemäß §§ 42/43 IfSG“
Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln
„Belehrungen gemäß §§ 42/43 IfSG“
Für alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, diese behandeln oder in Verkehr bringen bietet das Landratsamt Ansbach, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an.
Nächster Termin: Donnerstag, 27.04.2023, 10:00 Uhr, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Luitpoldstr. 5
Die Gebühr für die Informationsveranstaltung beträgt 14,--€. Weitere Informationen und Anmeldung unter
Telefon: 09851/3051