Anzeigepflicht von Veranstaltungen
Anzeigepflicht von Veranstaltungen
Wichtiger Hinweis für alle Vereine, Organisationen und Veranstalter
Öffentliche Vergnügungen sind nach dem Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz beim zuständigen Ordnungsamt anzumelden.
In bestimmten Fällen, z.B. bei mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Personen ist eine sicherheitsrechtliche Erlaubnis nötig. (Näheres hierzu in Artikel 19 Absatz 3 LStVG)
Wir bitten Sie, Veranstaltungen mindestens 4 Wochen zuvor anzumelden. Bei Großveranstaltungen ist ein Vorlauf von mindestens 8 Wochen nötig.
Das erforderliche Formular zur Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung finden Sie im Internet unter:
oder direkt hier:
Formular Anzeige öffentliche Veranstaltung.pdf
Merkblatt Sicherheitskonzept für Veranstaltungen.pdf
Zusätzlich zum o.g. Formular sind folgende Angaben erforderlich:
- Veranstaltungsablauf oder Programm
- ggf. Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
- ggf. Sicherheitskonzept (bei Großveranstaltungen)
- ggf. Organisationskonzept (in Absprache mit dem Ordnungsamt)
- Plan/Skizze mit allen Aufbauten, Ein-/Ausgängen und Maßen
Weitere Auskünfte über Ausnahmen und Sonderregelungen erhalten Sie bei:
Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst
Sachgebiet Ordnungsamt
Herr Offenhäußer
EG / Zimmer Nr. 004
Rathausplatz 1
91599 Dentlein a.Forst
Tel. 09855 / 9799 – 13
E-Mail: ordnungsamt(@)vg-dentlein.de










