Aktuelles / Presse: Gemeinde Burk

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Anzeigepflicht von Veranstaltungen

icon.crdate17.03.2025

Wichtiger Hinweis für alle Vereine, Organisationen und Veranstalter

Anzeigepflicht von Veranstaltungen

Wichtiger Hinweis für alle Vereine, Organisationen und Veranstalter

 

Öffentliche Vergnügungen sind nach dem Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz beim zuständigen Ordnungsamt anzumelden.

In bestimmten Fällen, z.B. bei mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Personen ist eine sicherheitsrechtliche Erlaubnis nötig. (Näheres hierzu in Artikel 19 Absatz 3 LStVG)
Wir bitten Sie, Veranstaltungen mindestens 4 Wochen zuvor anzumelden. Bei Großveranstaltungen ist ein Vorlauf von mindestens 8 Wochen nötig.

 

Das erforderliche Formular zur Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung finden Sie im Internet unter:

 

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vgdentleinforst/beantragung-auf-erlaubnis-zur-veranstaltung-von-festen-und-anderen-oeffentlichen-vergnuegungen/

 

oder direkt hier:

 

Formular Anzeige öffentliche Veranstaltung.pdf

Merkblatt Sicherheitskonzept für Veranstaltungen.pdf

 

Zusätzlich zum o.g. Formular sind folgende Angaben erforderlich:

 
  • Veranstaltungsablauf oder Programm
  • ggf. Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • ggf. Sicherheitskonzept (bei Großveranstaltungen)
  • ggf. Organisationskonzept (in Absprache mit dem Ordnungsamt)
  • Plan/Skizze mit allen Aufbauten, Ein-/Ausgängen und Maßen
 

Weitere Auskünfte über Ausnahmen und Sonderregelungen erhalten Sie bei:

 

Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst

Sachgebiet Ordnungsamt

Herr Offenhäußer

EG / Zimmer Nr. 004

Rathausplatz 1

91599 Dentlein a.Forst

Tel. 09855 / 9799 – 13

E-Mail: ordnungsamt(@)vg-dentlein.de