Heckenpflege ab 01.10. bis 28.02.2025
Viele Singvögel brüten in Hecken. Deshalb ist zwischen 1. März und 30. September der Radikalschnitt von Hecken gesetzlich verboten (§ 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz; Art.16, BayNatSchG). Die Zeit der Vegetationsruhe von Oktober bis Februar ist für ein Zurückschneiden der Hecken ohnehin am besten geeignet.
Achtung: "Ökologische Falle" Schnittgut! Häufig wird das Astmaterial neben der Hecke gelagert und erst später zur Weiterverarbeitung abtransportiert. Dabei besteht die Gefahr, dass Vogelarten, die in der Hecke gebrütet hätten und durch den Winterschnitt geschützt werden sollten, in genau diese Asthaufen ausweichen und dort ihre Nester bauen. Auch viele andere Wildtiere wie Igel werden so unbemerkt zu Opfern der Pflegemaßnahme.